Pressemitteilung

Anzahl von Strom- und Gassperren deutlich gestiegen, Bundesregierung muss handeln

Die Anzahl von Androhungen von Strom- und Gassperren in Berlin ist im Jahr 2021 deutlich gestiegen, die Anzahl der umgesetzten Unterbrechungen stiegen ebenfalls.

Das ergaben zwei Anfragen der Abgeordneten Stefanie Fuchs, Dr. Alexander King und Ferat Koçak (Schriftliche Anfragen Nr. 19/10887 und 19/10888). 2021 hat Vattenfall als Grundversorgerin für Strom im Stadtgebiet von Berlin 91.130 Sperrankündigungen versendet. 12.550 Sperrungen wurden durchgeführt, davon 10.901 im Grundversorgungstarif. 2020 gab es 71.598 Sperrankündigungen und 12.528 Sperrungen. Nach Angaben der GASAG kam es 2021 zu 100.266 Mahnungen mit Sperrandrohung, 40 Prozent davon an Haushalte in der Grund- oder Ersatzversorgung. Zur Unterbrechung der Gasversorgung kam es bei 1.703 Haushalten, davon 1.156 in der Grund- oder Ersatzversorgung. 2020 gab es 85.584 Sperrandrohungen und 1.264 Unterbrechungen.

Dazu erklärt die Sprecherin für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Inklusion und Pflege der Linksfraktion Stefanie Fuchs:

„Der Berliner Senat setzt sich auf bundespolitischer und europäischer Ebene für ein Verbot von Stromsperren und für die Übernahme von Zahlungsausfällen durch die Sozialleistungsträger ein. In Berlin wird die Arbeit der vom Land geförderten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale immer wichtiger. 2021 wurden insgesamt 749 Beratungen durchgeführt, davon 84 Prozent zu Strom- und 16 Prozent zu Gasschulden. Im Mahn- und Sperrprozess (angedroht oder vollzogen) befanden sich ca. 68 Prozent. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, rasch zu helfen. Die Regelsätze von Transferleistungen müssen umgehend an die Realitäten angepasst werden.“
 

Der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion Alexander King erklärt:

„Der Heizkostenzuschuss der Bundesregierung für die berechtigten Haushalte ist angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise bei Weitem nicht ausreichend und müsste, so wie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgeschlagen, bei mindestens 500 Euro liegen. Der Kreis der Zuschuss-Berechtigten muss zudem auf Menschen mit geringen Einkommen, die aber keine Sozialleistungen beziehen, ausgeweitet werden. Insbesondere Familien sind bereits durch Corona-bedingte Ausgaben stark belastet.“