Berliner Pflegeeinrichtungen durch wirksame Teststrategie statt durch Besuchsverbote schützen

Während der Beginn der zweiten Impfungen in den Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist, lassen die von der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in der vergangenen Ausschusssitzung mitgeteilten Vorgaben zur Testung von Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen in diesen Einrichtun-gen zu wünschen übrig und müssen dringend nachgebessert werden.

Während der Beginn der zweiten Impfungen in den Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist, lassen die von der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in der vergangenen Ausschusssitzung mitgeteilten Vorgaben zur Testung von Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen in diesen Einrichtun-gen zu wünschen übrig und müssen dringend nachgebessert werden.

So reicht es auf gar keinen Fall aus, dass Bewohner*innen lediglich einmal im Monat per Schnelltest getestet werden. Stattdessen sollte dies zweimal pro Woche geschehen. Auch für Mitarbeiter*innen in Pflegeeinrichtungen sollte die Testfrequenz erhöht werden. Statt zweimal pro Woche sollte ein täglicher Schnelltest für alle angeordnet werden. Angesichts des Umstands, dass insbesondere Schnelltests nur eine Momentaufnahme der potentiellen Infektiosität darstellen, ist auch die Vorgabe zweifelhaft, dass Besucher*innen einen weni-ger als 24 Stunden alten Test bzw. Schnelltest vorlegen müssen, den sie selbstorganisiert in einem Testzentrum vorzunehmen haben. Dieser sollte besser vor Beginn des Besuchs direkt in der Einrichtung erfolgen.

Auf diese Weise könnte ein wirksamer Schutz vor Corona-Ausbrüchen in Pflegeeinrichtun-gen organisiert werden. Das von der Senatorin in der Pflegemassnahmen-Covid19-Verordnung vom 13. Januar 2021 angeordnete Besuchsverbot führt dagegen pauschal zur Isolation aller Bewohner*innen und ist berlinweit von Betroffenen, Trägern und Verbänden kritisiert worden. Es widerspricht aus unserer Sicht zudem § 28a Infektionsschutzgesetz, der eine vollständige Isolation untersagt.

Statt Besuchsverbote anzuordnen, die von der Senatorin als notwendige „Verschnaufpau-se“ zur Neuorganisation der Hygieneregeln bezeichnet werden, fordere ich, die Vorausset-zungen und Bedingungen für effektive und wirksame Testungen neu und besser zu organi-sieren. Möglichst ohne Verschnaufpause.