Stefanie Fuchs: Qualität der Berliner Pflege, Quelle: rbb-online.de

Qualität der Berliner Pflege

Stefanie Fuchs

54. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. Februar 2020

Zu a) Pflegequalität zeigt eine gepflegte Ergebnisqualität b) Fachkraftquote ist nicht Synonym für hohe Pflegequalität (Anträge der Fraktion der FDP)

Stefanie Fuchs (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Pflegebereich spielt in Berlin eine wichtige Rolle, schließlich haben wir seit 2016 eine Senatorin für Pflege im Berliner Senat. Und natürlich – Kollegin Radziwill hat es auch schon gesagt – haben wir auch im Koalitionsvertrag klar Stellung bezogen. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin:

Eine gute und sichere Pflege ist unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Grundlage hierfür sind gute Arbeitsbedingungen für die Pflegenden.

Damit komme ich zu dem ersten, jetzt abschließend zu besprechenden Antrag „Pflegequalität zeigt eine gepflegte Ergebnisqualität“. Natürlich ist die Qualität in der Pflege wichtig, deshalb gibt es seit 2019 – auch das sprach Kollegin Radziwill schon an – ein neues Qualitätssystem für die vollstationäre Pflege in Berlin.

Ich will das noch einmal ein bisschen ausführlicher machen. Dieses neue Qualitätssystem besteht aus drei Informationsquellen: Erste Quelle ist die Erhebung von Indikatoren, Daten in den Einrichtungen. Die zweite Quelle stellt die Qualitätsprüfung durch den MDK oder den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen dar. Und die dritte Quelle besteht in der Veröffentlichung der Ergebnisse, sowie den Angaben zur Struktur der Einrichtungen.

Dieser neue Ansatz berücksichtigt das neue Pflegeverständnis und nimmt die individuelle Pflegesituation in den Blick; die Gestaltung des Alltags und die sozialen Beziehungen werden wichtiger. Ein weiterer wichtiger Punkt ist im neuen System auch das Gespräch mit den Pflegenden; nur wenn sie zufrieden sind, kann auch die Qualität der Pflege gut sein. Auch eine wichtige Forderung, die mit dem neuen Qualitätssystem angegangen wird, ist, dass die Pflegedokumentation in Zukunft eine nachgeordnete Rolle spielen wird.

Nun noch kurz zum zweiten Antrag, der hier zur abschließenden Beratung steht: „Fachkraftquote ist nicht synonym für hohe Pflegequalität“. Das Anliegen ist zwar in einigen Punkten richtig, aber hier muss ich sagen, dass dieser Antrag den dritten Schritt vor dem ersten darstellt. Die FDP möchte hier die Personalverordnung zum Wohnteilhabegesetz ändern, das aber leider ohne die notwendige Unterscheidung nach den unterschiedlichen Wohnformen. Diese Unterschiede in den Wohnformen sind aber – das hat unser Fachgespräch gezeigt – den Betroffenen sehr wichtig, denn was in der stationären Pflege wichtig und notwendig ist, hilft den Menschen in der Eingliederungshilfe oder in einer Pflegewohngemeinschaft überhaupt nicht.

Deshalb ist uns als Rot-Rot-Grün wichtig, hier grundsätzlich das Wohnteilhabegesetz zu novellieren und dort die entsprechenden Wohnformen zu spezialisieren; und genau das tun wir. Und wenn das Wohnteilhabegesetz novelliert ist, muss natürlich auch die entsprechende Personalverordnung geändert werden. Bei beiden Prozessen freuen wir uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.

Worüber wir uns dann aber wirklich noch einmal unterhalten sollten, ist die Flexibilisierung der Pflegequote, hier konnten Sie mich mit Ihrem Vorstoß überhaupt nicht überzeugen – ganz im Gegenteil, ich sehe da eine große Gefahr für die Pflegequalität. Wir werden also beide Anträge ablehnen. – Vielen Dank!

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