Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Stefanie Fuchs

81. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 17. Juni 2021

Zu "Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin"

Stefanie Fuchs (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mensch, Herr Penn! Ich bin immer wieder erstaunt, was Sie da so manchmal raushauen. Das Berliner Behindertenparlament hatte übrigens weder etwas mit der Senatsverwaltung noch mit diesem Parlament zu tun; aber das diskutieren wir einfach im Ausschuss noch mal aus.

Es ist heute die erste Lesung des Gesetzes, und da auch bei uns hier im Haus das Strucksche Gesetz gilt, möchte ich mal einen recht allgemeinen Blick auf dieses Gesetz werfen.

In Berlin leben laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg per 31. Dezember 2019 ca. 346 000 Menschen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde. Das entspricht einem Anteil von 10 Prozent der Berliner Bevölkerung. Dazu muss man allerdings sagen, dass die Menschen, die unter einem Grad der Behinderung von 50 sind, statistisch nicht erfasst werden.

Trotz aller Fortschritte unter Rot-Rot-Grün sowohl bei den rechtlichen als auch bei den politischen Rahmenbedingungen sind Menschen mit Behinderung immer noch sehr oft von der gleichberechtigten und umfassenden Teilhabe ausgeschlossen. Wovon rede ich, wenn ich von Fortschritten rede? – Herr Kollege Düsterhöft hat das eine oder andere schon angedeutet: Im Herbst 2019 wurde das Berliner Teilhabegesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet. Hier geht es insbesondere um die Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Rehabilitation und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen; die Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabe ist hier der wichtige Ansatz. Am 28. Juni 2018 trat das Mobilitätsgesetz für wichtige Regelungen, unter anderem die inklusive Barrierefreiheit in Kraft. Im Juni 2020 trat das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft, um auch die Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Menschen seitens der öffentlichen Stellen zu unterbinden. Zuletzt, am 4. Mai 2021, haben wir das Wohnteilhabegesetz novelliert. Natürlich haben wir auch hier den besonderen Blick auf die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderungen gelegt.

Und nun, quasi als krönender Höhepunkt, das Gesetz mit dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin“.

Was sind eigentlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Gesetz? – Artikel 11 der Verfassung von Berlin verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet das Land, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. Vor diesem Hintergrund – Herr Düsterhöft sprach es an – hat das Berliner Abgeordnetenhaus 1999 das erste Gesetz zur Herstellung der gleichwertigen Lebensbedingungen verabschiedet. Damit war Berlin wegweisend für die Gesetzgebung in ganz Deutschland. Das Gesetz wurde zwar immer mal wieder angefasst, aber es erfolgte keine grundlegende Überarbeitung. Seitdem ist einiges passiert, was diese wichtige und richtige Überarbeitung notwendig macht.

Der wichtigste Punkt ist sicherlich die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 und deren Inkrafttreten 2008. Nach fünf Jahren ausführlicher Beratung in der EU ist hiermit ein deutliches Zeichen für die Teilhabe und Selbstbestimmung festgeschrieben worden. Im Jahr 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht.

Vielleicht an dieser Stelle noch ein paar Stichpunkte, in welchen Bereichen Menschen mit Behinderungen noch immer von der Teilhabe und Selbstbestimmung ausgeschlossen sind. Erstens ist das Armutsrisiko bei Menschen mit Behinderung immer noch höher als bei Menschen ohne Behinderungen. Zweitens ist die Arbeitslosigkeit, gerade die Landzeitarbeitslosigkeit, unter der Gruppe der Menschen mit Behinderungen weitaus ausgeprägter. Es gibt drittens einen erschwerten Zugang zu Arbeit und Berufsbildung, und viertens auch der Zugang zur selbstbestimmten Mobilität lässt, trotz aller Fortschritte, noch sehr zu wünschen übrig. Das sind nur einige Punkte.

Noch ein kleines Beispiel für den Perspektivwechsel, der dem einen oder anderen in der Stadt oder auch in diesem Hohen Haus das Gesetz näherbringt: Aufgrund der Pandemie mussten wir alle in den letzten Wochen unser Essen aus der Kantine mit in unsere Büros nehmen. Dafür musste man durch mehrere Türen gehen, die in unterschiedliche Richtungen und meistens auch nicht von allein öffneten. Ein schwieriges Vorhaben, wenn man beide Hände voll hat. – Man kann sich einfach mal überlegen, wie es Menschen im Rolli oder auch mit Lähmungen jeden Tag geht, wenn sie auf solche Behinderungen treffen und diese überwinden müssen. Der Blick auf Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ist immer noch viel zu häufig von einer bemitleidenden, bevormundenden und herablassenden Perspektive geprägt. Das ist falsch.

Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und haben, wie wir alle, das Recht auf Gleichberechtigung, vollständige Teilhabe und vor allen Dingen Selbstverwirklichung. Und nein, das ist keine Identitätspolitik einer skurrilen Minderheit. Es ist ihr Menschenrecht, verbrieft durch die UN-Behindertenrechtskonvention.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun auch in Berlin ein verbindlicher Rahmen geschaffen werden, an dem sich die Politik für Menschen mit Behinderungen künftig auszurichten hat.

Wir schauen uns den Entwurf an, Herr Düsterhöft sagte es, und werden ihn im Ausschuss beraten. Wenn Änderungen nötig sind, werden wir diese auch vornehmen. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss, besonders mit Herrn Penn und Herrn Seerig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt