Generalistische Pflege 2

Generalistische Pflege

Stefanie Fuchs

MdA Stefanie Fuchs zum Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 18/0737)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das Land Berlin soll sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die generalistische Pflegeausbildung nicht umgesetzt wird. Das ist der Antrag. Allein aus diesem einen Antragssatz stellt sich mir übrigens die Frage, ob wir über das gleiche Pflegeberufegesetz reden. Im neuen Pflegeberufegesetz wird für zwei Jahre eine generalistische Ausbildung durchgeführt, ja, danach gibt es Wahlmöglichkeiten. Das ist genau dieses Ypsilon-Prinzip, das Sie in Ihrer langen Begründung auch beschreiben.

Zu diesem neuen Pflegeberufegesetz sagt übrigens die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege:

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege unterstützen das Gesetzesvorhaben, welches die bisher getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenführt ausdrücklich. Sie, also die alte Ausbildung, ist auch nicht mehr zeitgemäß. Es wird nämlich auch darauf hingewiesen, dass in Krankenhäusern immer mehr pflegebedürftige und demenzkranke Menschen zu betreuen sind und umgekehrt in den Pflegeeinrichtungen immer mehr medizinische, pflegerische Versorgung stattfinden muss. Nach den ersten beiden generalistischen Jahren kann also eine spezialisierte Fachrichtung eingeschlagen werden, das Ypsilon-Modell. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Das lässt aber der Text Ihres Antrags leider gar nicht erkennen.

Ebenso steht in diesem Gesetz, dass bis zum Jahr 2025 die Zahlen dieser ersten Phase des neuen Gesetzes untersucht und dem Bundestag als Bericht vorgelegt werden müssen. Hier sehe ich die Aufgabe der Länder, entsprechend der Zahlen das Gesetz nachzusteuern und entsprechende Änderungen, die ohne Zweifel nötig sind, einzufügen. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Einen sehr wichtigen Punkt haben Sie allerdings in Ihrer Begründung angesprochen. Es geht um die Anerkennung und Stärkung des Pflegeberufes in der Öffentlichkeit. Hier ist Berlin aktiv. Auf der Homepage www.altenpflege-deine-chance.de zeigt das Berliner Bündnis für Altenpflege – gefördert übrigens durch den Senat –, wie spannend und abwechslungsreich dieses Berufsbild ist. Eine ganz besondere Rolle kommt dabei selbstverständlich der Bezahlung der Pflegekräfte zu. Sie werden es hoffentlich alle mitbekommen haben, dass Frau Senatorin Kolat mit den Kassen, den Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen einen Pakt für die Pflege schmieden will. Hier geht es um einen flächendeckenden Tarifvertrag im Pflegebereich.

Ein anderer wichtiger Schritt, er ist bereits angesprochen worden, ist, dass es mehr Geld für die Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste geben wird. Darauf haben sich die Pflegekassen unter Federführung der AOK Nordost, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege, Gleichstellung und der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege geeinigt. Auf das Jahr 2018 gerechnet entspricht das einer Lohnerhöhung von über 5 Prozent. Ein wichtiger Teil dieser Regelung ist allerdings auch, dass die mehr als 600 ambulanten Pflegedienste dieses Mehr nur erhalten, wenn sie den Großteil der Erhöhung auch ihren Pflegekräften als Gehaltserhöhung zukommen lassen. Die Pflegekassen und das Land Berlin werden das entsprechend kontrollieren, schärfer kontrollieren. Eine angemessene Entlohnung trägt zur Attraktivität des Berufes bei. Die Steigerung der Attraktivität der Berufe in der Pflege ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Beendigung des Mangels muss das Ziel sein. – Vielen Dank!

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