Leistungskürzungen für Geflüchtete im Regelkreis des SGB II

, Stefanie Fuchs

Drucksache 18 / 10 810 - 1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass – nach Meldungen von Beratungsstellen – anerkannten Flüchtlingen auf Basis der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, nach denen auch dann von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist, wenn der Ehepartner noch im Herkunftsland oder in einem Flüchtlingslager in einem angrenzenden Land lebt, der volle Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 (409,- €) verwehrt und nur der reduzierte Betrag der Regelbedarfsstufe 2 (368,- €) für den in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner gewährt wird; obwohl nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 16.04.2013, Az.: B 14 AS 71/12 R) solche Leistungskürzungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn beide Partner in einer Haushaltsgemeinschaft tatsächlich aus einem Topf wirtschaften und dadurch Einsparmöglichkeiten erzielen können?

Drucksache 18 / 10 810

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Stefanie Fuchs (LINKE)
vom 27. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2017) und Antwort

Leistungskürzungen für Geflüchtete im Regelkreis des SGB II

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass – nach Meldungen von Beratungsstellen – anerkannten Flüchtlingen auf Basis der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, nach denen auch dann von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist, wenn der Ehepartner noch im Herkunftsland oder in einem Flüchtlingslager in einem angrenzenden Land lebt, der volle Regelsatz der
Regelbedarfsstufe 1 (409,- €) verwehrt und nur der reduzierte Betrag der Regelbedarfsstufe 2 (368,- €) für den in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner gewährt wird; obwohl nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 16.04.2013, Az.: B 14 AS 71/12 R) solche Leistungskürzungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn beide Partner in einer  Haushaltsgemeinschaft tatsächlich aus einem Topf wirtschaften und dadurch Einsparmöglichkeiten erzielen können?

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